WIR FREUEN UNS ÜBER IHRE MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft kann grundsätzlich von jeder natürlichen oder juristischen Person erworben werden, die bereit ist, die Bestrebungen der Genossenschaft zu unterstützen.

Jedes Mitglied hat mindestens einen Anteilschein von CHF 500.00 zu zeichnen und einzuzahlen. Die Zahl der Genossenschafter ist unbeschränkt.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer Beitrittserklärung und der Aufnahme durch den Vorstand. Der Vorstand kann die Aufnahme ohne Grundangabe verweigern. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, steht dem Betroffenen das Rekursrecht an die Generalversammlung zu.

Das gezeichnete Anteilkapital ist innert 30 Tagen seit Mitteilung des Aufnahmebeschlusses einzuzahlen.

Gerne möchte ich Mitglied der Wohnbau Genossenschaft Auw werden:

7 + 1 = ?